Asbestservice von Ihrem Sachversicherer

Sehr gut für gesundes Wohnen, dass sich die Gesetzgebung zu Asbest deutlich verschärft hat. Ebenso gut und verantwortungsvoll reagieren die Sachversicherer zu diesem Bereich, denn bei versicherten Schäden sind nicht selten Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich. Mit der VdS 3155 schreiben die Sachversicherer vor, dass nur Sachkundige mit Asbestschein solche Arbeiten in Gebäuden vor Baubeginn 10/1993 vornehmen dürfen. Das Regelwerk zeigt zudem, was gemacht werden muss und das die Kosten von der Sachversicherung bei entsprechender Deckung übernommen werden. Achten Sie folglich darauf und lassen Sie sich bei unklarer Auskunft besser den Asbestschein zeigen. Natürlich ein Standard beim SchadenDienst24.