Achtsam zu Asbest
Trotz aller Turbulenzen verabschiedete die deutsche Bundesregierung die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese Verordnung mit Gesetzeskraft schreibt dem Bauhandwerk bei Eingriffen in die Bausubstanz eine Untersuchungspflicht auf Asbest vor, sofern das Gebäude vor dem 31.10.1993 erbaut wurde. Kein Problem, denn wir fragen Sie ohnehin nach dem Baujahr und senden Ihnen in diesem Fall einen Techniker mit Asbestschein, der mit geschultem Auge darauf achten wird, dass Sie gesund wohnen.
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